VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U.
PRÄAMBEL
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "Bedingungen") werden von VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U., C.I.F. ES B67889519, mit Sitz in Carrer de la Goleta s/n, 07610 Can Pastilla – Mallorca, Spanien (das "Unternehmen"), erlassen und regeln die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bei der Erbringung der einzelnen Leistungsarten.
- Die Bedingungen gliedern sich nach der bestellten Leistung in vier Teile:
TEIL I — Fahrradvermietung (eigenständige Fahrradmiete ohne Unterkunft),
TEIL II — Pauschalreise (Kombination aus Unterkunft und Fahrradmiete und ggf. weiteren Reiseleistungen — eine Pauschalreise im Sinne des Pauschalreiserechts),
TEIL III — Radsport-Camp (Kombination aus Fahrrad, Unterkunft und Sportprogramm — ebenfalls eine Pauschalreise),
TEIL IV — Nur Unterkunft (Unterkunft ohne weitere Leistungen).
- Für den Kunden gilt jeweils der Teil der Bedingungen, der der bestellten Leistung entspricht; die gemeinsamen und Schlussbestimmungen am Ende dieses Dokuments gelten für alle Teile. In den TEILEN II und III wird das Unternehmen auch als "Reiseveranstalter" bezeichnet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind auch auf der Seite Datenschutzerklärung verfügbar.
TEIL I — FAHRRADVERMIETUNG
- I.1 Geltungsbereich und Vertrag.
Dieser Teil gilt, wenn der Kunde ausschließlich die Miete eines Fahrrads bestellt, gegebenenfalls mit Zusatzleistungen, ohne Unterkunft und ohne Pauschalreise. Die vollständigen Mietbedingungen enthält der Fahrrad-Reservierungs- und Mietvertrag, den der Kunde bei der Buchung bestätigt und bei der Übernahme des Fahrrads unterzeichnet; bei Widersprüchen zwischen diesem Teil und dem Vertrag hat der Vertrag Vorrang. Die Miete umfasst das Servicepaket "Schutz vor Schäden" gemäß dem Vertrag; dabei handelt es sich nicht um eine bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Versicherung, sondern um eine vertragliche Begrenzung der Haftung des Kunden für Schäden (Damage Waiver).
- I.2 Buchung und Zahlung.
Die Buchung wird mit der Bestätigung durch das Unternehmen und der Zahlung des angeforderten Betrags in der in der Buchungsbestätigung angegebenen Form und Frist verbindlich. Zahlungen können per Zahlungskarte, per Banküberweisung oder in bar innerhalb der Grenzen des spanischen Steuerrechts erfolgen (in der Regel 1.000 €; 10.000 € für natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb Spaniens, die nicht unternehmerisch handeln). Das Erfordernis einer auf den Namen des Kunden ausgestellten Zahlungskarte gilt für die Stellung der Sicherheit (Kaution) gemäß Artikel I.5.
- I.3 Stornobedingungen der Fahrradmiete.
Storniert der Kunde eine Fahrradmiete, berechnet das Unternehmen:
a) eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der Buchung in Höhe von 50 € — stets, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung (entspricht den tatsächlichen Kosten des Unternehmens für Bearbeitung und Verwaltung der Buchung), und darüber hinaus eine Rücktrittsgebühr vom Gesamtmietpreis:
b) bei Stornierung bis zum 30. Tag vor dem ersten Miettag wird keine Rücktrittsgebühr berechnet,
c) 50 % des Mietpreises bei Stornierung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor dem ersten Miettag,
d) 75 % des Mietpreises bei Stornierung zwischen dem 14. und dem 8. Tag vor dem ersten Miettag,
e) 100 % des Mietpreises bei Stornierung ab dem 7. Tag vor dem ersten Miettag sowie bei Nichtabholung des Fahrrads.
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Unternehmen. Die Höhe der Rücktrittsgebühr spiegelt die abnehmende Möglichkeit des Unternehmens wider, das Fahrrad im betreffenden Zeitraum erneut zu vermieten; gelingt dem Unternehmen die vollständige oder teilweise Weitervermietung für den stornierten Zeitraum, verringert sich die Rücktrittsgebühr um die so erzielten Einnahmen. Die Summe aus Verwaltungsgebühr und Rücktrittsgebühr übersteigt nicht den Gesamtmietpreis; im 100-%-Band wird die Verwaltungsgebühr nicht gesondert berechnet. Auf Verlangen des Kunden begründet das Unternehmen die Höhe der Rücktrittsgebühr. Die Stornierung von Pauschalreisen richtet sich nach Artikel 5 des TEILS II, die von Camps nach Artikel III.5 und die von reinen Unterkunftsbuchungen nach Artikel IV.3.
- I.4 Dokumente bei der Übernahme.
Bei der Übernahme des Fahrrads legt der Kunde zwei gültige Dokumente vor (Personalausweis / ID, Reisepass oder Führerschein) sowie eine auf denselben Namen wie das Hauptausweisdokument ausgestellte Zahlungskarte. Ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen wird das Fahrrad nicht übergeben.
- I.5 Sicherheit (Kaution).
Die Übergabe des Fahrrads setzt die Stellung einer Sicherheit für den Fall der Beschädigung, des Verlusts oder der Nichtrückgabe des Fahrrads voraus — eine Vorautorisierung der Zahlungskarte (Mandat), oder eine bei der Übergabe des Fahrrads hinterlegte Kaution per Zahlungskarte (Sperrung des Betrags) oder in bar — in der in der Buchungsbestätigung angegebenen Höhe (gemäß der am Buchungstag gültigen, auf der Website veröffentlichten Tabelle des Unternehmens). Die angegebenen Beträge sind Höchstbeträge; belastet oder verrechnet werden darf nur der tatsächlich entstandene Schaden, höchstens bis zur Höhe der Sicherheit. Die Sicherheit stellt keine Haftungsbeschränkung des Kunden dar; übersteigt der tatsächliche Schaden die Höhe der Sicherheit, hat der Kunde den tatsächlichen und belegten Schaden zu ersetzen. Das Unternehmen gibt die Sicherheit (bzw. zahlt die Barkaution zurück) spätestens 72 Stunden nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrrads frei.
- I.6 Rabatte und fristgerechte Zahlung.
Preisnachlässe werden unter der Bedingung gewährt, dass Anzahlungen und Sicherheiten innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Fristen geleistet bzw. gestellt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist die Bedingung des Rabatts nicht erfüllt und der Preis wird ohne Rabatt bestimmt; Preis ohne Rabatt ist der am Tag der Buchung auf der Website veröffentlichte Listenpreis.
- I.7 Übernahme, Rückgabe und Zustand des Fahrrads.
Übernahme und Rückgabe des Fahrrads sind während der Öffnungszeiten der Filiale möglich, 9:00–13:00 und 15:00–19:00 Uhr; das Fahrrad ist spätestens bis 18:30 Uhr des letzten Miettags zurückzugeben. Das Fahrrad wird unbeschädigt und in einem dem normalen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückgegeben; bei Rückgabe eines stark verschmutzten Fahrrads wird eine Gebühr von 30 € berechnet.
- I.8 Nutzungsgebiet.
Das gemietete Fahrrad ist ausschließlich zur Nutzung auf der Insel Mallorca bestimmt. Möchte der Kunde mit dem gemieteten Fahrrad die Insel verlassen, muss er dies dem Personal des Verleihs vorab mitteilen und vor der Übernahme des Fahrrads die Zustimmung des Unternehmens einholen.
- I.9 Stornierung durch das Unternehmen.
Storniert das Unternehmen eine Mietbuchung aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, erstattet es dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, alle geleisteten Zahlungen.
TEIL II — PAUSCHALREISE (Unterkunft + Fahrrad)
Dieser Teil gilt für Pauschalreisen — Kombinationen von Unterkunft mit Fahrradmiete und gegebenenfalls weiteren Reiseleistungen. Auf die im Rahmen einer Pauschalreise vereinbarte Fahrradmiete finden neben diesem Teil die Artikel I.4, I.5, I.7 und I.8 des TEILS I entsprechende Anwendung; die Stornierung einer Pauschalreise richtet sich nach Artikel 5 dieses Teils, soweit TEIL III für Camps nichts Abweichendes bestimmt.
PRÄAMBEL DES TEILS II
- Reiseprogramm/Reisebroschüre im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Auskunftsunterlagen, welche Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden. Das Reiseprogramm/Reiseangebot, nebst ihrer Anlagen, ist die Beschreibung der Pauschalreise, so wie sie den Reiseunterlagen zu entnehmen ist (vorvertragliche Informationen und vertragsgegenständliche Reiseleistungen) und die den Gegenstand des Pauschalreisevertrags bildet.
- Die in dem Reiseprogramm/der Reisebroschüre enthaltenen Informationen sind für die REISEVERANSTALTERIN verbindlich, es sei denn, dass Änderungen in diesen Auskünften dem Kunden klar und schriftlich vor Vertragsschluss und/oder vorheriger schriftlicher Einigung der Vertragsparteien mitgeteilt wurden. Die dem Reisenden in dem Reiseprogramm/der Reisebroschüre erteilten Auskünfte betreffend die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten, die zu erbringenden finanziellen Sicherheiten, die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und das Recht des Reisenden zum Rücktritt vom Vertrag vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr, werden Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern es zum Vertragsschluss kommt und können nicht abgeändert werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle Änderungen an den vorvertraglichen Auskünften klar, verständlich und deutlich mitteilen.
- Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags händigt der Reiseveranstalter dem Reisenden das Standardinformationsformular gemäß Anhang II des Real Decreto Legislativo 1/2007 sowie die vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 153 desselben aus; diese Informationen sind integraler Bestandteil des Pauschalreisevertrags.
1. AUF DEN PAUSCHALREISEVERTRAG UND AUF DIE ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Regelungen des Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 de noviembre, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley General de los Consumidores y Usuarios y otras leyes complementarias [i.E.: spanisches Verbraucherschutzgesetz]([veröffentlicht im] Boletín Oficial del Estado [spanischer Staatsanzeiger, fortan gemäß spanischer Abkürzung: B.O.E.] [am] 30.11.07), einschließlich seiner Änderungen und der übrigen geltenden Vorschriften.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Vertragsparteien unterzeichnet und werden Bestandteil aller Pauschalreiseverträge, deren Gegenstand geltende Reiseprogramme/Reisebroschüren sind, die gegebenenfalls in den Reiseprogrammen/Reiseangeboten enthalten sind. Sie sind für die Vertragsparteien, gemeinsam mit den vereinbarten besonderen Vertragsbedingungen, bzw. den in den Reiseunterlagen enthaltenen Bedingungen, verbindlich.
2. REISEVERANSTALTUNG
- Diese Pauschalreise wird veranstaltet und organisiert von VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U., C.I.F. ESB67889519, mit Sitz in Carrer de la Goleta s/n, 07610 Can Pastilla-Mallorca, Spanien, Inhaberin der Reisebürolizenz Nr. AVBAL/803. Notfallkontakt während der Reise: Tel. +34 669 410 039, info@mallorcacyclingcenter.com.
3. REISEPREIS
- 3.1 In dem Reisepreis enthaltene Reiseleistungen.
Der Preis der Pauschalreise beinhaltet alle Reise- und Zusatzleistungen die in dem vertragsgegenständlichen Reiseprogramm/Reiseangebot erwähnt und ausdrücklich in dem Pauschalreisevertrag aufgeführt werden, ebenso wie die [spanische] Umsatzsteuer und die Impuesto General Indirecto Canario (I.G.I.C) [Umsatzsteuer der Kanarischen Inseln], etc., sofern einschlägig.
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- 3.2. Preisänderungsvorbehalt
Der Preis der Pauschalreise wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Herausgabe des Reiseprogramms/der Reisebroschüre — bzw. zum Zeitpunkt späterer Veröffentlichungen derselben — geltenden Wechselkurse, Beförderungs-, Treibstoff- und sonstiger Energiepreise, ebenso wie der zu diesem Zeitpunkt geltenden Steuern und Gebühren berechnet. Änderungen in den Preisen der vorgenannten Elemente kann auch nach Vertragsschluss zu Anpassungen – sowohl mit erhöhender als auch mit senkender Wirkung – im Endreisepreis führen, allerdings nur dann, wenn sich die Änderungen in den vorgesehenen Elementen ergeben: Nach Vertragsschluss ist eine Preisänderung – sowohl mit erhöhender als auch senkender Wirkung – nur dann möglich, wenn sie sich unmittelbar ergibt aus einer Änderung:
- des Preises für die Beförderung von Personen infolge der Kosten von Treibstoff und anderen Energiequellen;
- der Höhe der für Reiseleistungen, die Bestandteil des Vertrags sind, zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Erbringung der Pauschalreise mitwirken, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren an Flughäfen; oder,
- der für die betreffende Pauschalreise relevanten Wechselkurse. Der Reisende hat auch Anspruch auf eine Senkung des Reisepreises, und zwar entsprechend einer etwaigen Verringerung der vorgenannten Kosten, die sich nach Abschluss des Vertrags und vor Beginn der Pauschalreise ergeben sollten. In diesen Fällen darf der Reiseveranstalter von dem zu erstattenden Betrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Auf Verlangen des Reisenden, hat der Reiseveranstalter Nachweis über die Verwaltungsausgaben zu erbringen. Preisänderungen sind dem Reisenden klar, verständlich und unter Angabe von Gründen für die Preiserhöhung und mit einer Berechnung dafür auf einem dauerhaften Datenträger spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise mitzuteilen. Die Preisänderung ist unter Aufschlag zu dem Reisepreis, bzw. Abzug von dem Reisepreis, des sich aus der Erhöhung bzw. aus der Senkung ergebenden Betrages zu berechnen. Sollte die Preiserhöhung mehr als acht Prozent des Gesamtpreises der Pauschalreise betragen, kann der Reisende innerhalb einer angemessenen, vom Reiseveranstalter festgelegten Frist, der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr beenden.
- 3.3. Sonderangebote
Wenn die Buchung der Pauschalreise im Rahmen eines Sonderangebotes, eines Last-Minute-Angebotes, oder vergleichbarer Angebote erfolgt, also zu einem anderen als dem in dem Reiseprogramm/der Reisebroschüre/ der Website angegebenen Preis, sind die in dem Reisepreis inbegriffenen Reiseleistungen ausschließlich jene, die in dem Reiseprogramm/dem Reiseangebot einzeln aufgeführt werden — und zwar auch dann, wenn in dem vorgenannten Angebot auf eines der in der vorliegenden Broschüre beschriebenen Programme Bezug genommen werden sollte.
- 3.4. Ausschlüsse
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- 3.4.1. Ausgeschlossen vom Preis der Pauschalreise sind
Gebühren, Steuern und/oder örtliche Abgaben die vom Kunden am Bestimmungsort zu entrichten sind, wie etwa Aufenthaltsgebühren, Ökosteuern, Hotelabgaben, etc., Visa, Flughafengebühren und/oder Ein- oder Ausreisegebühren, Impfbescheinigungen, Getränke, jede Art von Sonderkost — auch im Falle von Voll- oder Halbpension — und im Allgemeinen jede Leistung, die nicht ausdrücklich in dem Reiseprogramm/Reiseangebot, [oder] dem Pauschalreisevertrag aufgeführt wird. Ausgeschlossen sind ferner Aufschläge die [gegebenenfalls] von Hotelunterkünften unmittelbar am Bestimmungsort für Zusatzleistungen erhoben werden können, die dem Reisenden zur Verfügung stehen, auch wenn dieser diese nicht nutzt.
- 3.4.2. Fakultative Ausflüge und Begleitveranstaltungen
Ausflüge und Veranstaltungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags; ihre etwaige Veröffentlichung dient nur der Information. Sie werden gesondert, zu den bei ihrer Bestellung mitgeteilten Bedingungen und Preisen, vereinbart.
- 3.4.3. Fahrradmiete
Die Fahrradmiete — ob eigenständig oder im Rahmen einer Pauschalreise vereinbart — richtet sich stets nach dem Fahrrad-Reservierungs- und Mietvertrag und nach TEIL I dieser Bedingungen. Für ein im Rahmen einer Pauschalreise vereinbartes Fahrrad gelten als einzige Abweichungen, dass der Mietpreis Bestandteil des Pauschalreisepreises ist (sofern so vereinbart) und dass sich die Stornierung nach den Stornobedingungen der Pauschalreise gemäß Artikel 5 dieses Teils richtet.
4. ZAHLUNGSFORM. ANMELDUNGEN UND RÜCKERSTATTUNGEN
- Bei Anmeldung kann der Reiseveranstalter eine Anzahlung von nicht mehr als 60% des Gesamtreisepreises verlangen, es sei denn die Erbringer der Reisedienstleistungen verlangen eine höhere Anzahlung. Der Reiseveranstalter quittiert den Empfang der Anzahlung unter Angabe des von dem Verbraucher geleisteten Anzahlungsbetrages und der anmeldungsgegenständlichen Pauschalreise. Der Restbetrag ist entsprechend des vorgesehenen Zahlungsplans, jedenfalls vor Herausgabe der Berechtigungsscheine bzw. Reiseunterlagen – die rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen muss — zu tilgen. Sollte der Verbraucher den Gesamtpreis der Reise nicht entsprechend der vorgenannten Bedingungen entrichten, gilt die Vermutung, dass er von der anmeldungsgegenständlichen Reise zurücktritt. Auf diesen Fall sind die Regelungen der folgenden Bestimmung anwendbar.
- Alle statthaften Rückerstattungen, gleichgültig aus welchem Grund, werden stets über den Reiseveranstalter abgewickelt, bei dem die Buchung durchgeführt wurde. Rückerstattungen betreffend Reiseleistungen die der Verbraucher freiwillig nicht in Anspruch genommen hat, sind ausgeschlossen.
- Die Preise sind Endpreise und enthalten die Kosten der Zahlungsabwicklung. Bei Banküberweisungen innerhalb des EWR ist die Überweisung mit der Gebührenoption SHA zu beauftragen — der Kunde trägt die Gebühren seiner Bank, das Unternehmen die Gebühren seiner Bank. Bei Überweisungen von außerhalb des EWR stellt der Kunde sicher, dass Gebühren zwischengeschalteter Banken nicht vom gutgeschriebenen Betrag abgezogen werden (Gebührenoption OUR); andernfalls stellt das Unternehmen die entstandene Differenz in Rechnung.
5. WIDERRUF DES VERBRAUCHERS, ABTRETUNG UND BEENDIGUNG DES PAUSCHALREISEVERTRAGS WEGEN NICHTERREICHUNG DER VORGESEHENEN MINDESTTEILNEHMERZAHL ODER AUFGRUND VON UNVERMEIDBAREN, AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDEN
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5.1. WIDERRUFSRECHT DES VERBRAUCHERS
Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter bucht für die Pauschalreise im Voraus verbindlich Unterkunftskapazitäten und bindet Fahrräder aus seiner Flotte sowie Personal; es wird daher die folgende pauschalierte Rücktrittsgebühr vereinbart, deren Höhe die bis zum Reisebeginn verbleibende Zeit und die abnehmende Möglichkeit des Reiseveranstalters widerspiegelt, die frei werdenden Leistungen anderweitig zu verwerten. Auf Verlangen des Reisenden begründet der Reiseveranstalter die Höhe der Rücktrittsgebühr. Im Fall der Stornierung zahlt der Reisende:
- eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der Buchung in Höhe von 50 € — stets, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung (entspricht den tatsächlichen Kosten für Bearbeitung und Verwaltung der Buchung), und darüber hinaus
- eine Rücktrittsgebühr vom Gesamtpreis der Pauschalreise:
- bei Stornierung bis zum 60. Tag vor Reisebeginn keine Rücktrittsgebühr,
- 25 % des Gesamtreisepreises bei Stornierung zwischen dem 59. und dem 30. Tag vor Reisebeginn,
- 50 % des Gesamtreisepreises bei Stornierung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor Reisebeginn,
- 75 % des Gesamtreisepreises bei Stornierung zwischen dem 14. und dem 8. Tag vor Reisebeginn,
- 100 % des Gesamtreisepreises bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reisebeginn.
Die Summe aus Verwaltungsgebühr und Rücktrittsgebühr übersteigt nicht den Gesamtpreis der Pauschalreise; im 100-%-Band wird die Verwaltungsgebühr nicht gesondert berechnet. Von der Rücktrittsgebühr werden stets die Kosten abgezogen, die der Reiseveranstalter infolge der Stornierung nachweislich erspart hat, sowie die Einnahmen aus der anderweitigen Verwertung der frei gewordenen Kapazitäten. Der Reiseveranstalter erstattet dem Reisenden alle Zahlungen abzüglich der anwendbaren Rücktrittsgebühr unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beendigung des Vertrags.
Sollte der Reisende die Reise unangekündigt nicht antreten, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge; der Abzug ersparter Kosten und anderweitiger Verwertungseinnahmen nach dem vorstehenden Satz bleibt unberührt. Sollten am Bestimmungsort oder in dessen Umgebung unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eintreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Passagieren zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, so ist der Reisende, abweichend von den Regelungen in dem vorausgehenden Absatz, berechtigt, ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf vollumfängliche Rückerstattung aller bereits gezahlten Beträge. Zusätzliche Entschädigungsleistungen sind ausgeschlossen.
5.2. ÜBERTRAGUNG DES PAUSCHALREISEVERTRAGS
Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen, nachdem er den Reiseveranstalter auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb einer angemessenen Frist von sieben Kalendertagen vor Beginn der Pauschalreise davon in Kenntnis gesetzt hat. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und für die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Der Reiseveranstalter hat den Reisenden, der den Vertrag überträgt, über die tatsächlichen Kosten der Übertragung zu unterrichten. Diese Kosten müssen angemessen sein und dürfen die tatsächlichen Kosten des Reiseveranstalters infolge der Übertragung des Pauschalreisevertrags nicht übersteigen. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden, der den Vertrag überträgt, einen Beleg über die sich aus der Übertragung des Pauschalreisevertrags ergebenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten auszustellen.
5.3. BEENDIGUNG DES VERTRAGES DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag beenden und dem Reisenden alle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen voll erstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung leisten zu müssen, wenn die Vertragsdurchführung auf Grund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen unmöglich ist und er den Reisenden unverzüglich vor Beginn der Pauschalreise von der Beendigung des Vertrags in Kenntnis gesetzt hat, oder wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und der Reiseveranstalter den Reisenden innerhalb der folgenden Fristen vom Rücktritt vom Vertrag in Kenntnis gesetzt hat:
- zwanzig Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise, bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen,
- sieben Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer zwischen zwei und sechs Tagen,
- achtundvierzig Stunden vor Beginn der Pauschalreise, bei Reisen, mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen.
6. ÄNDERUNGEN
- Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, seinen Kunden eine Aufstellung aller vertragsgegenständlichen Reiseleistungen, einschließlich ihrer Eigenschaften und der vereinbarten Bedingungen entsprechend der folgenden Regelungen auszuhändigen:
- Der Reiseveranstalter behält sich das Recht zur einseitigen Änderung aller Klauseln des vorliegenden Vertrags vor, sofern es sich bei der Änderung nicht um wesentliche Änderungen handelt und er den Reisenden hierüber klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis setzt. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Änderungen des Preises, die in der Klausel 3.2. geregelt sind.
- Sollte der Reiseveranstalter vor Beginn der Pauschalreise wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich verändern müssen, oder nicht in der Lage sein, besondere Vorgaben zu erfüllen, die mit dem Reisenden zuvor vereinbart wurden, oder sollte er eine Preiserhöhung von mehr als acht Prozent entsprechend der Regelungen der Klausel 3 vorschlagen, kann der Reisende innerhalb einer angemessenen — vom Reiseveranstalter festgelegten — Frist der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr beenden.
- Wenn der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurücktritt, kann er ersatzweise eine andere vom Reiseveranstalter angebotene Pauschalreise, möglichst gleicher oder höherer Güte, annehmen.
- Der Reiseveranstalter hat besagte Veränderung dem Reisenden unverzüglich, klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger mit folgenden Angaben mitzuteilen:
- Die Auswirkung der Änderung auf den Pauschalreisepreis, wenn die Güte oder der Preis der Pauschalreise dadurch gemindert wird.
- Eine angemessene Frist innerhalb derer der Reisende seine Entscheidung mitteilen muss.
- Eine Belehrung darüber, dass wenn der Reisende seine Entscheidung nicht innerhalb der entsprechend der Regelungen der vorausgehenden Ziffer festgelegten Frist mitteilt, die Vermutung gilt, dass er den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr stornieren möchte.
- Sofern zutreffend, die angebotene Ersatzpauschalreise, einschließlich Preisangabe.
- Sollte der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vor Reisebeginn entsprechend der vorausgehenden Regelungen zu Buchstabe b) stornieren, oder eine angebotene Ersatzpauschalreise nicht annehmen, hat der Reiseveranstalter alle von dem Reisenden — oder von in seinem Namen handelnden Dritten — getätigten Zahlungen innerhalb einer Frist von nicht über vierzehn Kalendertagen ab dem Datum des Rücktritts vom Vertrag zu erstatten. Ferner finden die Regelungen der Klausel 9 Anwendung.
- Der Reiseveranstalter haftet in keinem Fall für Leistungen, die nicht in dem Pauschalreisevertrag enthalten sind (wie etwa Berechtigungsscheine für die Anreise des Passagiers von dessen Wohnort zum Ort des Reiseantritts, oder zurück, oder für Hotelbuchungen für Tage vor Beginn oder nach Beendigung der Reise, etc.). Sollte die Reise aus einem der Gründe storniert werden, für welche die Schadenersatzpflicht gemäß Klausel 9 ausgeschlossen ist, trifft den Reiseveranstalters eine Entschädigungspflicht für die etwaigen Kosten dieser [von der Pauschalreise] unabhängigen Leistungen insofern nicht.
7. VERPFLICHTUNG DES VERBRAUCHERS ZUR MITTEILUNG VON VERTRAGSWIDRIGKEITEN
- Der Reisende muss dem Reiseveranstalter jegliche Vertragswidrigkeit, die er bei der Durchführung einer vertragsgegenständlichen Reiseleistung bemerkt — unverzüglich, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls — mitteilen.
8. VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 noviembre [s.o.] ([veröffentlicht im] B.O.E. [s.o.] [am] 30.11.07), einschließlich seiner Änderungen, entsprechend Artikel 169 dieses Gesetzes, zwei Jahre.
9. HAFTUNG
- 9.1. Allgemeines
Der Veranstalter der Pauschalreise haftet dem Reisenden gegenüber für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsgegenständlichen Reiseleistungen, unabhängig davon, ob die Reiseleistungen von ihm selbst oder von Dritten erbracht werden. Unabhängig davon kann er Anspruch haben, den Erbringer — dem die Nichterfüllung bzw. die Schlechterfüllung zuzurechnen ist — oder Dritte — die zu dem Ereignis beigetragen haben, das den Schadenersatz, die Preisminderung oder sonstige Pflichten begründet — in Regress zu nehmen. Der Reiseveranstalter erklärt, die Verantwortung für die Organisation und die Durchführung der Reise zu übernehmen. Bei Zahlung der ersten Rate der gebuchten Reise sind dem Reisenden die in den gesetzlichen Bestimmungen betreffend Pauschalreisen vorgesehenen Informationen und der Garantieschein [certificado de garantía] zu übergeben. Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem eine Vertragswidrigkeit vorlag, es sei denn, der Reiseveranstalter belegt, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist. Der Reisende hat gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, den er infolge der Vertragswidrigkeit erlitten hat. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Vertragswidrigkeit:
- dem Reisenden zuzurechnen ist,
- einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag inbegriffenen Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder,
- durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände bedingt war.
- 9.2. Kommunikation und Beistandspflicht
Dem Reisenden wird es ermöglicht, Nachrichten, Anträge oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung der Pauschalreise unmittelbar an den Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, zu richten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, einem Reisenden in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu leisten,insbesondere im Fall von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, insbesondere durch
- die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand; und
- Unterstützung des Reisenden bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreise- arrangements. Der Reiseveranstalter kann für seinen Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn der Reisende die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt hat. Diese Vergütung darf auf keinen Fall die Kosten überschreiten, die dem Veranstalter tatsächlich entstanden sind.
- 9.3. Grenzen der Schadenersatzpflicht
Die Grenzen der Schadenersatzpflicht von an Pauschalreisen beteiligten Reiseleistungserbringern und die Zahlungsbedingungen für derartige Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der entsprechenden, für die Europäische Union verbindlichen internationalen Übereinkommen. In Ermangelung derselben gilt — mit Ausnahme von Personenschäden oder vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schäden — eine Umfangsbeschränkung für der Schadenersatzpflicht auf das Dreifache des Gesamtreisepreises. Das nach dem Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 noviembre [s.o.] ([veröffentlicht im] B.O.E. [s.o.] [am] 30.11.07) gewährte Recht auf Schadenersatz oder Preisminderung wird von dem nach Maßgabe der europäischen Verordnungen 261/2004, 1371/2007, 392/2009, 1177/2010, 181/2011 — oder anderer internationaler Übereinkünfte — gewährten Recht auf Schadenersatz oder Preisminderung abgezogen und umgekehrt, um eine Überkompensation zu verhindern.
10. BESTIMMUNG DER LEISTUNGEN DER PAUSCHALREISE
- 10.1. Hotels
Art und Güte der von dem Hotel erbrachten Leistungen ergeben sich aus der amtlichen, von der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes vergebenen Klassifikation; fehlt eine amtliche Klassifikation, haben die veröffentlichten Angaben nur orientierenden Charakter. Die Zimmer stehen in der Regel ab 15:00 Uhr des Anreisetags zur Verfügung und sind bis 12:00 Uhr des Abreisetags zu räumen; die genauen Zeiten richten sich nach der Hausordnung der jeweiligen Unterkunft. Die Unterbringungsleistung bedeutet, dass das Zimmer dem Kunden in der betreffenden Nacht zur Verfügung steht, auch wenn der Check-in später erfolgt. Beabsichtigt der Kunde, an einem anderen Tag oder zu einer anderen Uhrzeit als in der Buchung angegeben anzureisen, teilt er dies dem Reiseveranstalter oder der Unterkunft vorab mit. Die Unterbringung mit Haustieren ist nur nach vorheriger Bestätigung möglich und ist im Vertrag festzuhalten. Ein drittes Bett kann in Form eines Zustell- oder Klappbetts bereitgestellt werden; mit der Angabe der entsprechenden Zimmerbelegung in der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis.
- 10.2. Zusatzleistungen
Wenn der Reisende Zusatzleistungen wünscht, die von dem Reiseleiter nicht endgültig bestätigt werden können (z.B. Zimmer mit Meerblick, etc.), kann der Reisende endgültig von der Anmeldung der Zusatzleistung zurücktreten, oder die Anmeldung — in Erwartung der Bestätigung der Zusatzleistungen —aufrechterhalten. Haben die Parteien die Vorauszahlung von Zusatzleistungen vereinbart, die endgültig nicht erbracht werden können, so hat der Reiseveranstalter den geleisteten Betrag unverzüglich bei Rücktritt durch den Verbraucher von der Zusatzleistung, oder bei Rückkehr von der Reise – je nachdem, ob der Kunde sein Wahlrecht auf Rücktritt von der Zusatzleistung oder auf Aufrechterhaltung seines Antrags ausgeübt hat — zu erstatten.
- 10.3. Apartments
Der Kunde trägt die volle und ausschließliche Verantwortung dafür, bei Vornahme der Buchung die richtige Anzahl von Personen anzugeben, die das Apartment beziehen werden, einschließlich von Kindern, gleichgültig welchen Alters. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung der Apartmentanlage rechtlich befugt ist, nicht angemeldeten Personen den Zutritt zu verweigern. Erstattungsansprüche aus diesem Grund sind ausgeschlossen. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, Zusatzbetten oder Kinderbetten aufzustellen. Dies muss von den Kunden jedoch vor Abschluss des Vertrages angemeldet werden. Diese Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, nicht in dem Listenpreis des Apartments inbegriffen.
- 10.4. Sonderpreise für Kinder
Angesichts der großen Vielfalt an unterschiedlichen Behandlungen von Kindern, je nach Alter, Reiseleistungserbringer und Datum der Reise, wird empfohlen, stets die jeweils geltenden Sonderbedingungen zu prüfen, die konkrete und detaillierte Angaben enthalten und in das Vertragswerk bzw. in die Reiseunterlagen aufgenommen werden, die dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden. Im Allgemeinen gelten für die Unterbringung von Kindern Sonderpreise, sofern diese in demselben Zimmer untergebracht sind, wie die Erwachsenen.
- 10.5. Sicherheitsleistung oder Kaution für bestimmte Reiseleistungen
Bestimmte Erbringer von Reiseleistungen, wie Hotels, Apartments, Autovermietungen… [etc.] können am Bestimmungsort und vor Erbringung der Leistung von dem Reisenden die Hinterlegung einer Kaution für den geschätzten Verbrauch von Extraleistungen oder für etwaige Schäden verlangen.
11. REISEPÄSSE, VISA UND REISEDOKUMENTE
- Alle Reisenden (einschließlich Minderjähriger) sind dafür verantwortlich, gültige Ausweisdokumente mit sich zu führen, die den Vorschriften des Bestimmungslandes entsprechen. Die Kosten für die Beschaffung von Reisepässen, Visa oder sonstigen erforderlichen Dokumenten trägt der Reisende. Wird dem Reisenden die Einreise wegen fehlender oder mangelhafter Dokumente verweigert, trägt er die entstehenden Kosten und es gelten die Regelungen für den freiwilligen Rücktritt von den Leistungen. Reisende unter 18 Jahren müssen eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten unterzeichnete schriftliche Genehmigung mitführen, falls eine Behörde diese verlangt. Aktuelle Reisehinweise bietet u. a. das spanische Außenministerium (www.exteriores.gob.es); Staatsangehörige anderer Länder wenden sich an ihre Botschaft oder ihr Konsulat.
12. BEHANDLUNG VON BESCHWERDEN
- Der Reisende wird darüber belehrt, dass er Beschwerden bei der reiseveranstaltenden Reiseagentur einreichen kann, bei der er seine Buchung getätigt hat. Ferner wird der Reisende entsprechend der Regelungen des Art. 40 des Ley 7/2017 por la que se regula la resolución alternativa de litigios de consumo [spanisches Gesetz über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten] darüber belehrt, dass VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U. keiner Einrichtung oder Stelle der Alternativen Streitbeilegung angeschlossen ist. Gleichwohl steht es dem Reisenden frei, sich bei Nichteinverständnis mit der von uns vorgeschlagenen Lösung zur Regelung seiner Beschwerde, an die Junta Arbitral de Consumo [Schiedsstelle für verbraucherrechtliche Streitigkeiten] seiner Autonomen Gemeinschaft bzw. seiner Gemeindeverwaltung oder an die Dirección General de Turismo [Fremdenverkehrsamt] zu wenden. VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U. weist bereits jetzt darauf hin, dass sie an Schiedsverfahren vor den vorgenannten Stellen nicht teilnehmen wird.
13. VERSICHERUNG
- 13.1 Freiwillige Versicherung
Zu jeder Pauschalreise kann bei einer Versicherungsgesellschaft eine freiwillige Reiseversicherung (z. B. eine Reiserücktrittsversicherung) abgeschlossen werden; deren konkrete Bedingungen werden bei der Buchungsbestätigung festgelegt und vereinbart. Das Servicepaket "Schutz vor Schäden" für gemietete Fahrräder ist keine Versicherung — es handelt sich um eine vertragliche Haftungsbegrenzung gemäß dem Fahrrad-Reservierungs- und Mietvertrag (Artikel I.1).
- 13.2 Insolvenzschutz
Gemäß Artikel 164 des Real Decreto Legislativo 1/2007 verfügt der Reiseveranstalter über eine Insolvenzabsicherung (seguro de caucion) bei dem Versicherer MARKEL, Police Nr. 022S00350CAV, vermittelt über den Makler Aon Affinity (Kontakt: aon.agencias@aon.es). Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters können sich die Kunden unmittelbar an die genannte Stelle wenden, welche die Erstattung der geleisteten Zahlungen und — sofern die Pauschalreise eine Beförderung umfasst — auch die Repatriierung der Kunden sicherstellt.
14. SONSTIGE ZUSATZINFORMATIONEN
- 14.1 Gepäck
Was die Beförderung auf dem Landweg betrifft, gilt in jedem Fall die Vermutung, dass das Gepäck — und sonstige persönliche Gegenstände — des Reisenden in seiner Sachherrschaft verbleiben, und zwar unabhängig davon, wo ihm Fahrzeug dieses verstaut wird — die Beförderungsgefahr verbleibt insofern bei dem Kunden. Es wird den Kunden empfohlen, jede Handhabung des Gepäcks, etwa die Be- und Entladung desselben, zu beaufsichtigen. Bei der Beförderung per Luftfracht, auf der Schiene, zur See oder auf Binnengewässern gelten die Vertragsbedingungen der Beförderungsdienstleister. Der Beförderungsschein gilt dabei als Verbriefung der vertraglichen Verbindung zwischen den vorgenannten Dienstleistern und dem Passagier. Im Fall von Beschädigung oder Verlust ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich und förmlich bei dem Beförderungsdienstleister anzuzeigen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich zur Leistung von Beistand an Kunden, die von den vorgenannten Umständen betroffen sind. Die Haftung des Reiseveranstalters für die ordnungsgemäße Erbringung der in der Pauschalreise enthaltenen Beförderung gemäß Artikel 9 dieses Teils bleibt unberührt.
- 14.2. Bilder und Landkarten
Die in den Reisekatalogen widergegebenen Bilder und Landkarten dienen ausschließlich dem Zweck, den Kunden ein Höchstmaß an Information zur Verfügung zu stellen. Sollten sich nach Veröffentlichung der Reisebroschüre Änderungen an den Unterkünften ergeben, stellt dies keine irreführende geschäftliche Werbung durch den Reiseveranstalter dar; die Rechte des Reisenden gemäß Artikel 6 dieses Teils bei Änderungen der Merkmale der vereinbarten Pauschalreise bleiben unberührt.
- 14.3. Änderungen in der Geschäftsleitung/dem Management
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Änderungen in der Geschäftsleitung/dem Management in den in dem Reisekatalog aufgeführten Hotels, die sich nach Veröffentlichung des Reisekatalogs ereignen sollten, noch für die Auswirkungen/Änderungen, die diese Veränderungen zur Folge haben könnten (Name [der Unterkunft], angebotene Dienstleistungen, Klassifizierung der Unterkunft, teilweise Schließung von Einrichtungen, etc.). Derartige Änderungen werden dem Kunden in jedem Fall rechtzeitig mitgeteilt werden; die Rechte des Reisenden gemäß Artikel 6 dieses Teils bei Änderungen der Merkmale der vereinbarten Pauschalreise bleiben unberührt.
TEIL III — RADSPORT-CAMP (Fahrrad + Unterkunft + Programm)
- III.1 Das Radsport-Camp ist eine Pauschalreise im Sinne des TEILS II — es verbindet Unterkunft, Fahrradnutzung und ein Sportprogramm (Trainingsfahrten, Begleitveranstaltungen, Betreuung durch Trainer). Soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, gilt für Camps TEIL II; die Stornobedingungen für Camps sind jedoch gesondert in Artikel III.5 vereinbart.
- III.2 Das Camp-Programm (Trainingsplan, Strecken, Intensität) ist unverbindlich; der Reiseveranstalter kann es an Wetter, Sicherheitslage, Straßenzustand und Leistungsvermögen der Gruppe anpassen. Solche Anpassungen stellen keine erhebliche Vertragsänderung dar.
- III.3 Buchung und Nutzung eines Fahrrads im Camp.
Die Fahrradkapazität für das Camp wird im Voraus gebunden: Bei der Buchung des Camps gibt der Kunde seine Körpergröße sowie ggf. die gewünschte Rahmengröße und Kategorie an, und der Reiseveranstalter reserviert für ihn verbindlich ein Fahrrad aus seiner Flotte für die gesamte Dauer des Camps. Eine Änderung von Größe oder Kategorie nach Buchungsbestätigung ist nur nach Verfügbarkeit der Flotte möglich. Auf Übernahme, Nutzung und Rückgabe des Fahrrads finden die Artikel I.4, I.5, I.7 und I.8 des TEILS I (Dokumente, Sicherheit, Übernahme und Rückgabe, Nutzung ausschließlich auf Mallorca) sowie der bei der Übernahme unterzeichnete Fahrrad-Reservierungs- und Mietvertrag Anwendung.
- III.4 Die Teilnahme an Trainings und Gruppenausfahrten ist freiwillig. Der Kunde ist für sein eigenes Fahrverhalten und seine gesundheitliche Eignung verantwortlich, hat den Anweisungen der Guides und Trainer zu folgen und während der Fahrt einen Fahrradhelm zu tragen; die Haftung des Reiseveranstalters für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäß Artikel 9 des TEILS II bleibt unberührt.
- III.5 Stornobedingungen des Camps.
Für jedes Camp bucht der Reiseveranstalter im Voraus verbindlich Unterkunftskapazitäten bei Dritten und blockiert konkrete Fahrräder aus seiner Flotte, Trainer, Begleitpersonal und Material für den gesamten Camp-Zeitraum, die bei später Stornierung in der Regel nicht anderweitig genutzt werden können. Abweichend von Artikel 5.1 des TEILS II wird daher für Camps die folgende pauschalierte Rücktrittsgebühr vereinbart, deren Höhe diese im Voraus gebundenen Kosten widerspiegelt. Storniert der Kunde eine Camp-Buchung, berechnet der Reiseveranstalter:
a) eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der Buchung in Höhe von 50 € — stets, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung (entspricht den tatsächlichen Kosten für Bearbeitung und Verwaltung der Buchung), und darüber hinaus eine Rücktrittsgebühr vom Gesamtpreis des Camps:
b) bei Stornierung bis zum 60. Tag vor Camp-Beginn keine Rücktrittsgebühr,
c) 50 % des Camp-Preises bei Stornierung zwischen dem 59. und dem 30. Tag vor Camp-Beginn,
d) 75 % des Camp-Preises bei Stornierung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor Camp-Beginn,
e) 100 % des Camp-Preises bei Stornierung ab dem 14. Tag vor Camp-Beginn sowie bei Nichterscheinen zum Camp-Beginn.
Die Summe aus Verwaltungsgebühr und Rücktrittsgebühr übersteigt nicht den Gesamtpreis des Camps; im 100-%-Band wird die Verwaltungsgebühr nicht gesondert berechnet. Die Rücktrittsgebühr verringert sich um die Kosten, die der Reiseveranstalter infolge der Stornierung nachweislich erspart, sowie um die Einnahmen, die er durch die Neubesetzung des frei gewordenen Platzes nachweislich erzielt; auf Verlangen des Kunden begründet der Reiseveranstalter die Höhe der Rücktrittsgebühr. Das Recht des Reisenden, bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen gemäß Artikel 5.1 des TEILS II ohne Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
TEIL IV — NUR UNTERKUNFT
- IV.1 Dieser Teil gilt, wenn der Kunde ausschließlich Unterkunft bestellt, ohne Fahrradmiete und ohne weitere Leistungen, die zusammen eine Pauschalreise bilden würden.
- IV.2 Die Unterkunftsbuchung wird mit der Bestätigung durch das Unternehmen und der Zahlung der Anzahlung in der in der Buchungsbestätigung angegebenen Form und Frist verbindlich; der Restbetrag ist gemäß den Angaben in der Bestätigung, spätestens bei Anreise, zu zahlen.
- IV.3 Die Stornobedingungen entsprechen den Stornobedingungen für Pauschalreisen (Artikel 5.1 des TEILS II): eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der Buchung in Höhe von 50 € — stets — und darüber hinaus eine Rücktrittsgebühr vom Gesamtpreis der Unterkunft: keine Gebühr bis zum 60. Tag vor Anreise, 25 % (59.–30. Tag), 50 % (29.–15. Tag), 75 % (14.–8. Tag), 100 % (ab dem 7. Tag vor Anreise sowie bei Nichterscheinen). Die Rücktrittsgebühr spiegelt die im Voraus verbindlich gebundene Unterkunftskapazität wider; wird die frei gewordene Kapazität neu belegt, verringert sich die Rücktrittsgebühr um die so erzielten Einnahmen. Die Summe aus Verwaltungsgebühr und Rücktrittsgebühr übersteigt nicht den Gesamtpreis der Unterkunft; im 100-%-Band wird die Verwaltungsgebühr nicht gesondert berechnet.
- IV.4 An- und Abreisezeiten richten sich nach der Buchungsbestätigung. Der Unterkunftsanbieter kann vor der Anreise eine angemessene Kaution für Schäden oder über die vereinbarten Leistungen hinausgehenden Verbrauch verlangen.
- IV.5 Storniert das Unternehmen die Unterkunft aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, erstattet es dem Kunden alle Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen. Verhindern unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Ort der Unterkunft oder in deren unmittelbarer Umgebung den Antritt der Unterkunft, kann der Kunde die Buchung ohne Rücktrittsgebühr stornieren.
GEMEINSAME UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN (für alle Teile)
14a. BELEHRUNG ÜBER DAS WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
- Gemäß Artikel 97.1.i) und Artikel 103 Buchst. l) des Real Decreto Legislativo 1/2007 besteht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Fahrradmiete, Unterkunft und Pauschalreisen kein gesetzliches Recht des Verbrauchers, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (bei Pauschalreisen in Verbindung mit Artikel 93.2 desselben Gesetzes); die Stornierung von Buchungen richtet sich nach den Stornobedingungen des jeweiligen Teils dieser Bedingungen.
15. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENDER DATEN
- Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U., mit Sitz in Carrer de la Goleta s/n, 07610 Can Pastilla – Mallorca, Spanien. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden verarbeitet (i) zur Anbahnung und Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), (ii) zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Unternehmens und (iii) zur Zusendung von Werbemitteilungen über eigene ähnliche Leistungen an Bestandskunden auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 21.2 des Gesetzes 34/2002 (LSSI); der Kunde kann dem jederzeit unentgeltlich widersprechen. Die Daten werden nur an Dienstleister weitergegeben, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen beteiligt sind; Übermittlungen außerhalb des EWR erfolgen nur mit geeigneten Garantien gemäß Kapitel V DSGVO. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei der Agencia Española de Protección de Datos (www.aepd.es); Anträge können an info@mallorcacyclingcenter.com gerichtet werden. Ausführliche Informationen einschließlich der Speicherfristen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens in Kraft und gelten für ab diesem Tag geschlossene Verträge; früher geschlossene Verträge unterliegen der am Tag ihres Abschlusses gültigen Fassung. Sie ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 1. Juli 2022.
VB MALLORCA CYCLING CENTER, S.L.U.
Carrer de la Goleta s/n.
07610 Can Pastilla - Mallorca
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C.I.F. / ID number: ES B67889519
Inscrita en el Registro Mercantil de Baleares • Tomo: 2940 • Libro: 0 • Folio: 74 • Hoja: PM-93337 • Inscripción: 1ª
https://www.mallorcacyclingcenter.com/
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